Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufklärung über unsere Leistungen

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 02.03.2004 (1 BvR 784/03) beschlossen, den Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die geistige und spirituelle Heilung nicht die ärztliche Behandlung ersetzt.

Kurze Übersicht:

  • Kein Ersatz einer ärztlichen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlung
  • Keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen und psychotherapeutischen Sinne
  • Keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes
  • Keine medizinische Betreuung
  • Kein Heil- oder Linderungsversprechen


Aufklärung:

An dieser Stelle müssen wir unsere Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Beratungen und Behandlungen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und Betreuung ersetzen. Wir betreiben mit der Lebensberatung des Seins auch keine Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne. Wir erstellen keine ärztlichen Diagnosen und führen keine ärztlichen oder psychotherapeutischen Therapien durch. Wir empfehlen und verschreiben auch keine Medikamente. Wir werden Dir auch nie abraten, einen Arzt oder einen Heilpraktiker aufzusuchen. Wir dürfen kein Heilversprechen abgeben, damit keine falschen Hoffnungen geweckt werden.

Unsere Beratung und Betreuung sind darauf ausgerichtet, dass der Klient/-in mehr Vertrauen in seine/ihre eigene Heilungskräfte bekommt.

Der Erfolg einer Beratung (Lebensberatung) oder Behandlung (Reiki) hängt im großen Maße von der Bereitschaft und dem Wunsch der Person, die seelischen und körperlichen Zusammenhänge zu lernen, und als (ER)Folge ihr Leben eigenständig zu führen, die Entscheidungen in der Eigenverantwortung zu treffen und somit das eigene Leben wunschgemäß zu verändern.

Hinweise zur Krankenkasse:

Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für die Aufwendungen.

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